AGB der Matthias Miletich GmbH. für die LED-Videowall
1. ALLGEMEINES
Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ – im weiteren AGB genannt – bilden einen integrierten Bestandteil jeder zwischen Auftraggeber und der MILETICH GmbH. getroffenen Vereinbarung. Mit Auftragserteilung hat der Auftraggeber die AGB zur Kenntnis genommen und akzeptiert. Sofern einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sind oder werden sollten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Teile dieser AGB nicht berührt. Die Vertragsparteien haben in diesem Fall zu trachten, die ungültigen Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die in ihrem wirtschaftlichen und juristischem Gehalt den ungültigen möglichst nahe kommen. Abweichungen von den AGB und insbesondere auch Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von der MILETICH GmbH. ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt werden.
2. ANGEBOT
Das Angebot der MILETICH GmbH. ist – sofern nichts anderes angegeben – freibleibend und zwar hinsichtlich aller angegebenen Daten einschließlich des Honorars.
3. AUFTRAGSBESTÄTIGUNG
Aufträge werden nur in schriftlicher Form entgegengenommen. Die MILETICH GmbH. behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Annahme oder Ablehnung erfolgt schriftlich. Abänderungen von Aufträgen bedürfen jedenfalls der Schriftform. Enthält die Auftragsbestätigung der MILETICH GmbH. Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Auftraggeber akzeptiert, sofern dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht. Die Einschaltzeiten und die Platzierung im Programmablauf werden von der MILETICH GmbH. und den behördlichen Vorgaben bestimmt. Sofern nicht ein gesonderter Liefertermin für das auszustrahlende Bild vereinbart wird, hat der Auftraggeber das Werbesujet mindestens 3 Werktage vor der Erstausstrahlung elektronisch an die MILETICH GmbH. zu übermitteln. Die Anlieferung des Datenmaterials sowie die vorgeschriebenen technischen Voraussetzungen des Sujets sind der Auftragsbestätigung zu entnehmen.
4. GEWÄHRLEISTUNG
Die MILETICH GmbH. gewährleistet die ordnungsgemäße und termingerechte Durchführung des Ankündigungsauftrages laut Auftragsbestätigung. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung und diesen AGB. Ersatzansprüche und allfällige Mängelrügen können nur während der Dauer der Ausstrahlung bzw. der Vertragslaufzeit geltend gemacht werden. Die Gewährleistungsfrist ist auf den Durchführungszeitraum beschränkt. Festgestellte Mängel sind unverzüglich schriftlich bekanntzugeben. Mängelrügen werden nur anerkannt, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen. Im Falle der Gewährleistung hat Nachbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Zeit behoben. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB ist ausgeschlossen, das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt ist vom Auftraggeber zu beweisen.
5. HAFTUNG UND FOLGESCHÄDEN
Höhere Gewalt (wie Naturkatastrophen, außergewöhnliche Witterungseinflüsse, etc.) entbindet die MILETICH GmbH. von jeder Haftung. Wird durch die genannten Umstände die Leistung unmöglich oder unzumutbar, so wird die MILETICH GmbH. von der Leistungsverpflichtung unter Aufrechterhaltung des Entgeltanspruchs frei. Der Auftraggeber kann hieraus keine Schadenersatzansprüche ableiten. Die MILETICH GmbH. wird den Auftraggeber von derartigen Umständen binnen angemessener Frist benachrichtigen. Die Geltendmachung von Folgeschäden gilt als ausgeschlossen, ausgenommen den Fall vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Fehlleistungen durch die MILETICH GmbH.. Eine Haftung für einen bestimmten Werbeerfolg wird ausgeschlossen. Wird durch sonstige außergewöhnliche und unverschuldete Umstände, zum Beispiel: Betriebsstörungen, Sachbeschädigung, Vandalismus, Streik, Aussperrungen, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten usw. – auch wenn diese bei unseren Vertragspartnern eintreten – die Leistung für einen Zeitraum für mehr als einen Monat unmöglich oder unzumutbar, so ist die MILETICH GmbH. und der Auftraggeber für die Dauer der Behinderung von der Leistungsverpflichtung frei. Die Vertragsdauer verlängert sich in diesem Fall um die Dauer der Behinderung.
6. BETRIEBSDAUER
Bei Ausfallszeiten, die über 10 % der vertraglich zugesagten Sendezeit liegen, ist die MILETICH GmbH. nach ihrer Wahl berechtigt, diese Ausfallszeiten durch Mehrsendungen innerhalb der Vertragslaufzeit oder durch zusätzliche Werbesendungen im Rahmen einer entsprechenden, für den Auftraggeber unentgeltlichen, Vertragsverlängerung auszugleichen. Ausfälle von bis zu 10 % der vertraglichen Sendezeit sind von jeglichen Ersatzansprüchen ausgeschlossen. Eine Berechtigung zum Rücktritt vom Vertrag besteht aus diesen Gründen für den Auftraggeber nicht.
7. QUALITÄT DER AUSSTRAHLUNG
Die Ausstrahlung des Werbemittels erfolgt über digitale Screens in einem Bildseitenverhältnis im Format 3.840 mm x 2.880 mm, 480 dots x 360 dots, Vollmatrix, Pixelabstand 8 mm. Die MILETICH GmbH. übernimmt keine Haftung für Veränderungen der Bildqualität durch technische oder sonstige Einflüsse.
8. VORSCHRIFTEN, MARKEN- UND SCHUTZRECHTE
Die Verantwortung für Form und Inhalt der Ankündigung sowie für die Beachtung behördlicher Vorschriften trägt allein der Auftraggeber. Die MILETICH GmbH. ist berechtigt, von einem bereits angenommenen Auftrag zurückzutreten, wenn bei Annahme des Auftrages Form und Inhalt der Ankündigung der MILETICH GmbH. unbekannt waren und diese gegen die guten Sitten, behördlichen Vorschriften, etc. verstoßen oder die MILETICH GmbH. das Werbemittel dem Werberat vorgelegt hat und dieser innerhalb von 48 Stunden ab Vorlage die Ausstrahlung beanstandet oder die informelle Empfehlung ausgesprochen hat, diese nicht zu veröffentlichen. Bei einem solchen Rücktritt der MILETICH GmbH. ist der Auftraggeber bis spätestens vier Kalenderwochen vor Ausstrahlungsbeginn zum Storno gemäß Pkt. 15. mit den dort genannten Rechtsfolgen berechtigt; danach hat der Auftraggeber die vollen Gebühren zu bezahlen. Die Möglichkeit der Lieferung eines Ersatzwerbemittels, entsprechend den vereinbarten Lieferterminen, bleibt unberührt. Die MILETICH GmbH. haftet nicht für die Verletzung von gewerblichen Marken-, Schutz- und Urheberrechten. Der Auftraggeber garantiert, diesbezüglich die MILETICH GmbH. schad- und klaglos zu halten.
9. ABLEHNUNG DURCH BEHÖRDEN
Sollte die Ausstrahlung durch die zuständige Behörde, aus welchem Grunde immer, abgelehnt bzw. eingestellt werden, so erlischt jedes diesbezügliche Übereinkommen. Der Auftraggeber hat keinerlei Recht auf Ersatzanspruch, doch wird ihm in einem solchen Fall der eventuell vorausbezahlte Teil des Ankündigungsentgeltes rückvergütet.
10. KONKURRENZAUSSCHLUSS
Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden.
11. WEITERGABE VON WERBEFLÄCHEN
Eine Untervermietung oder Weitergabe gebuchter Werbeschaltzeiten an Dritte ist nur mit dem Einverständnis der MILETICH GmbH. gestattet.
12. DATENSCHUTZ
Im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen Auftraggeber und der MILETICH GmbH. werden nachstehend angeführte Daten über den Auftraggeber wie Titel, Name, Anschrift zum Zwecke einer Kundenevidenz, Zusendung von Informationsmaterial und für das Rechnungswesen, über den Auftraggeber gespeichert. Die Übermittlung der angegebenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Zahlungsverkehrs bzw. der Auftragserteilung. Jede andere Form der Übermittlung bedarf der gesonderten Zustimmung des Auftraggebers. Die persönlichen Daten des Auftraggebers werden nur, soweit es gesetzlich zulässig ist, verwendet und weitergegeben.
13. TARIFE
Maßgeblich für die Berechnung sind die beauftragten Tarife. Alle Preise verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer und Werbeabgabe, zahlbar im Vorhinein, netto Kassa ohne Skonto. Es werden nur an die MILETICH GmbH. direkt geleistete Zahlungen anerkannt.
14. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die MILETICH GmbH. behält sich vor, bei Erstbestellung von Neukunden eine 100%-ige Vorauszahlung des Gesamtauftragswertes zu verlangen, fällig bei Auftragserteilung. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankmäßige Verzugszinsen in Anrechnung gebracht. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen steht der MILETICH GmbH. das Recht zu, den Auftrag nicht auszuführen bzw. die Ankündigung nach Setzung einer Nachfrist von 3 Tagen ohne weitere Mahnfrist sofort zu entfernen, wobei das Entgelt für die Leistung, soweit sie erbracht wurde, sofort fällig ist. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für den Fall des Zahlungsverzuges, der MILETICH GmbH. den ihm hierdurch entstandenen Schaden, insbesondere die durch eine außergerichtliche Eintreibung entstandenen Kosten, zu ersetzen. Der MILETICH GmbH. steht das Recht zu, den Auftrag nicht auszuführen bzw. die Ankündigung sofort zu entfernen, wenn über das Vermögen des Auftraggebers ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines Konkursverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird, wobei das Entgelt für die Leistung, soweit sie erbracht wurde, sofort fällig ist.
15. STORNOBEDINGUNGEN
Aufträge können nur bis spätestens 4 Wochen vor dem in der Auftragsbestätigung definiertem Starttag gebührenfrei storniert werden. Bei Auftragsrücktritten zwischen der 4. und der 3. Woche vor Starttag wird eine Stornogebühr von 40 %, bei Auftragsrücktritten ab der 2. Woche vor Starttag wird eine Stornogebühr von 100 %, jeweils der Brutto-Auftragssumme ohne Werbeabgabe in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für Teilstornierungen für den stornierten Auftragsteil. Diese Stornogebühr wird gutgeschrieben, wenn der Auftrag nach Verfügbarkeit im gleichen Umfang und zu den gleichen Konditionen innerhalb von 4 Monaten (jedoch im Kalenderjahr der diesbezüglichen erstmaligen Auftragserteilung) durchgeführt wird. Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit gilt der Termin des Einlangens des eingeschriebenen Schreibens bei der MILETICH GmbH. Falls der Auftrag erst innerhalb von 4 Wochen vor Starttag gebucht wird, so kann eine gebührenfreie Stornierung innerhalb von 48 Stunden ab Buchung erfolgen. Ein Auftragsrücktritt nach dieser Frist zieht die Verrechnung einer Stornogebühr von 40 % mit sich, bei Auftragsrücktritten ab der 2. Wochen vor Starttag wird eine Stornogebühr von 100 % in Rechnung gestellt.
16. AUFLÖSUNG DES VERTRAGES
Eine vorzeitige Auflösung bzw. Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber ist nicht möglich. Für den Fall, dass der Auftraggeber, aus welchen Gründen auch immer, auf die Erbringung der vertraglich festgelegten Leistungen durch die MILETICH GmbH. während der Vertragslaufzeit verzichtet, befreit dies den Auftraggeber nicht von der Erfüllung seiner vertraglichen Zahlungsverpflichtungen. Der Verzicht auf die vertraglich festgelegten Leistungen durch die MILETICH GmbH. hat durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen. Das Recht auf Kündigung des Vertrages durch die MILETICH GmbH. in den diesbezüglich vorgesehenen Bestimmungen der vorliegenden AGB bleibt davon unberührt.
17. VERGEBÜHRUNG DES VERTRAGES
Eine eventuell gesetzlich vorgeschriebene Vergebührung des Vertrages geht zu Lasten des Auftraggebers.
18. ERFÜLLUNGSORT/GELTENDES RECHT
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Verpflichtungen beider Teile ist der Sitz der MILETICH GmbH. Für Verträge zwischen Auftraggeber und der MILETICH GmbH. kommt ausschließlich Österreichisches Recht zur Anwendung.